Coalition for International Criminal Justice fordert ICC-Sonderarbeitsgruppe zu Ökozid

Zusammenfassung

  • Am 10. Dezember 2023 wird die Koalition für internationale Strafjustiz (CICJ) eine Erklärung in der die Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) aufgefordert werden, eine Sonderarbeitsgruppe zu Ökozid einzurichten.

  • Eine Sonderarbeitsgruppe war der Mechanismus, durch den durch die das Verbrechen der Aggression, das ursprünglich nicht im Römischen Statut enthalten war, definiert wurde, bevor es 2010 angenommen wurde.

  • Die Erklärung wurde während der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP), die am Sitz der Vereinten Nationen in New York stattfand.

  • Die Stiftung Stop Ökozid war Mitveranstalter einer offizielle Nebenveranstaltung bei der ASP, die gemeinsam mit den Ständigen Vertretungen der Republik Vanuatu und Samoas bei den Vereinten Nationen ausgerichtet wurde. 


Lesen Sie die CICJ-Erklärung hier.

Sehen Sie sich die vollständige Aufzeichnung der offiziellen Nebenveranstaltung der Versammlung der Vertragsstaaten 2023 der Stiftung Stop Ökozid "Ökozid: Stimmen der Opfer" an hier.

Weiter
Weiter

Stiftung Stop Ökozid auf der 22. Tagung der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP)