Weitere EU-Ausschüsse stimmen für die Anerkennung des Verbrechens der Ökozid
Die Unterstützung für die Anerkennung von Ökozid im Rahmen der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt nimmt weiter zu. Zwei weitere EU-Ausschüsse, der Petitionsausschuss ("PETI") und der Entwicklungsausschuss ("DEVE"), stimmten diese Woche über Vorschläge für die Richtlinie ab, die derzeit überarbeitet wird. Beide befürworteten die Aufnahme des Straftatbestands Ökozid.
In den Ausschüssen wurde der folgende Wortlaut gewählt:
Petitionsausschuss, Berichterstatterin Caroline Roose MdEP (Grüne/EFA):
"'Ökozid' bedeutet rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diese Handlungen schwere und entweder weitreichende oder langfristige Umweltschäden verursacht werden;"
Entwicklungsausschuss, Berichterstatter Vlad Gheorghe MdEP (Renew Europe):
"Die Mitgliedstaaten führen in ihr nationales Recht einen Straftatbestand Ökozid ein, der für die Zwecke dieser Richtlinie als schwere Straftat gilt und als rechtswidrige oder vorsätzliche Handlung definiert wird, die in dem Wissen begangen wird, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein schwerer und weitreichender oder langfristiger Schaden für die Umwelt verursacht wird. "
Anfang nächsten Jahres stehen noch Abstimmungen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ("LIBE") und vor allem im Rechtsausschuss ("JURI") an, bevor im Frühjahr im Plenum über den Text abgestimmt wird.
Die Abstimmungen dieser Woche tragen dazu bei, die Dynamik zu erhöhen und zu zeigen, wie ernst die Frage der Anerkennung von Ökozid auf EU-Ebene genommen wird.