Einführung des Straftatbestands des Ökozids, allerdings mit strengen Auflagen

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Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Umweltschutz: ein neuer Impuls für die Anerkennung des Straftatbestands des Ökozids

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Die halbherzige Anerkennung des Ökozids im Klimagesetzentwurf