Aufnahme des Straftatbestands des Ökozids in das spanische Strafgesetzbuch
Der Ökozid als internationales Verbrechen
Spanien steht angesichts einer beispiellosen ökologischen Krise vor einer unausweichlichen Aufgabe, sein Strafrecht zu aktualisieren, und zwar anlässlich der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltstraftaten. Schließen Sie sich dem Vorschlag von Stop Ecocidio Internacional an, Ökozid als internationales Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Lesen Sie unser Dokument mit den wichtigsten Punkten, die unseren Vorschlag untermauern.
Der Kontext: Eine Verpflichtung gegenüber der spanischen Verfassung
Als Einzelpersonen sowie als Umwelt-, Naturschutz- und Sozialorganisationen und -verbände sind wir der festen Überzeugung, dass unser Land die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das Recht auf eine für die Entfaltung des Menschen geeignete Umwelt wirksam zu schützen (Art. 45 der spanischen Verfassung).
Jüngste Katastrophenereignisse wie die Überschwemmungen durch das DANA-Tiefdruckgebiet im Jahr 2024 oder die Überschwemmungen in Andalusien sowie der Verlust der biologischen Vielfalt (zwischen 12 % und 14 % der Arten sind vom Aussterben bedroht) zeigen, dass es dringend notwendig ist, Umweltschäden, insbesondere die schwerwiegendsten, angemessen zu verfolgen.
Die Richtlinie (EU) 2024/1203 und das Umsetzungsfenster
Die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Als Mitglied der Europäischen Union hat Spanien bis zum 21. Mai 2026 Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie legt fest, dass vorsätzliche Handlungen, die katastrophale Folgen haben, als „schwere Straftaten“ gelten, wobei anerkannt wird, dass diese Handlungen „mit Ökozid vergleichbare“ Handlungen umfassen können.
Obwohl die Richtlinie Mindeststandards festlegt, lässt ihr Artikel 1 einen erheblichen Spielraum für nationale Anpassungen. Aufgrund seiner Schwere wird daher vorgeschlagen, Ökozid als internationales Verbrechen mit allen Merkmalen dieser Art von Verbrechen aufzunehmen.
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Wir beziehen uns auf eine Straftat, die über die gewöhnliche Umweltkriminalität hinausgeht, da es sich um großflächige oder lang anhaltende Schäden handelt, die sogar irreversibel sein können und in der Regel über nationale Grenzen hinausgehen und das globale ökologische Gleichgewicht und die Menschenrechte beeinträchtigen, weshalb sie die internationale Gemeinschaft als Ganzes betrifft und darüber hinaus enorme wirtschaftliche Verluste mit sich bringt.
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Von Stop Ecocidio Internacional haben wir zusammen mit einer Gruppe spezialisierter Juristen einen Vorschlag ausgearbeitet, um das Delikt des Ökozids als eigenständigen und robusten Straftatbestand in Titel XXIV („Straftaten gegen die internationale Gemeinschaft“) aufzunehmen, und zwar anlässlich der Umsetzung der neuen Richtlinie über Umweltstraftaten. Damit soll jeglicher Spielraum für Straffreiheit minimiert und dieses schwere Delikt unverjährbar gemacht werden.
Eine weltweite Strömung
Spanien muss sich an die Spitze der globalen Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes durch das Strafrecht stellen:
Europarat: Neues Übereinkommen, das unter anderem die Mitgliedstaaten dazu auffordert, Umweltkatastrophen zu ahnden, die „mit einem Ökozid vergleichbar“ sind (Mai 2025).
Internationaler Strafgerichtshof: Formeller Vorschlag zur Aufnahme des Ökozids als fünftes Verbrechen gegen den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in das Römische Statut (September 2024).
Die Gutachten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Internationalen Gerichtshofs unterstreichen die rechtliche Verpflichtung der Staaten, die massive Zerstörung der Umwelt zu verhindern (Juli 2025).
Die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs hat ein umfassendes Strategiepapier veröffentlicht, das sich ausschließlich mit Umweltschäden befasst (Dezember 2025).
Die mit überwältigender Mehrheit verabschiedete Resolution 061 während des letzten Weltkongresses der IUCN, in der die Staaten aufgefordert werden, Ökozid als schweres Verbrechen im nationalen und internationalen Recht anzuerkennen, um die Natur schützen zu können (Oktober 2025).
Auf nationaler Ebene: Belgien und Frankreich haben nationale Gesetze zum Ökozid erlassen, und in Italien, Brasilien, den Niederlanden, Ghana, Argentinien, Peru, Mexiko, Französisch-Polynesien und Indien werden derzeit Gesetzesreformen vorangetrieben.
Unterstütze die Einstufung von Ökozid als internationales Verbrechen in unserem Strafgesetzbuch! Wir müssen den Umweltschutz in Spanien stärken.
Wir fordern die Gesetzgeber auf, den von „Stop Ecocide International“ ausgearbeiteten Änderungsvorschlag zur Aufnahme des Straftatbestands des Ökozids in das Strafgesetzbuch im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 zu prüfen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich der weltweiten Bewegung für die Kriminalisierung von Ökozid anzuschließen!
Ihr könnt unseren Vorschlag auf zwei Arten unterstützen:
Nichtregierungsorganisationen, Bewegungen oder Vereine können ihre Unterstützung bekunden, indem sie unser Formular zur Unterstützung des Positionspapiers ausfüllen
Als Einzelperson – einschließlich der Mitglieder von Organisationen und Unternehmen – kannst du unsere Petition auf WeMove unterzeichnen.
Gemeinsam setzen wir uns für eine Reform des Strafgesetzbuchs ein, um Ökozid als internationales Verbrechen aufzunehmen.
Das Positionspapier der Nichtregierungsorganisationen ist verfügbar unter Katalanisch, Galicisch und Baskisch.
Lesen Sie auch die Kernpunkte des Vorschlags unter Katalanisch, Galicisch und Baskisch