Juni 2021 - EUROPÄISCHE UNION
Die kürzlich verabschiedete EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt umfasst Folgendes: "Ermutigt die EU und die Mitgliedstaaten, die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen im Rahmen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu fördern".