November 2023 - EUROPÄISCHE UNION
Die EU hat sich auf die gesetzliche Verankerung eines neuen Straftatbestands geeinigt, mit dem die schwersten Umweltverbrechen geahndet werden sollen. Der endgültige Text entstand nach mehrmonatigen Verhandlungen ("Trilog") zwischen dem Europäischen Rat, der Kommission und dem Parlament, bei denen unter anderem die Einführung eines "qualifizierten Straftatbestands" erwogen wurde, der darauf abzielt, schwerste Umweltschäden zu verhindern und zu bestrafen, einschließlich - wie in den begleitenden Erwägungsgründen angegeben - "mit Ökozidvergleichbarer Fälle".