April 2026 – MAURITIUS
Mauritius hat den Straftatbestand des Ökozids eingeführt, der mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet wird. Das neue Gesetz definiert Ökozid als „eine rechtswidrige oder mutwillige Handlung, die in dem Wissen begangen wird, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für schwere und entweder weitreichende oder langfristige Umweltschäden besteht“.