Impulse für die weltweite Diskussion
über das Recht des Ökozids.

Impulse für die weltweite Diskussion
über das Recht des Ökozids.

 

Juni 2021: historischer Moment, als das unabhängige Expertengremium eine Definition von Ökozid

Das unabhängige Expertengremium für die rechtliche Definition von Ökozid, das von unserem gemeinnützigen Arm, der Stiftung Stop Ökozid , einberufen wurde, schließt seine bahnbrechende Entwurfsarbeit ab und stellt einen Vorschlag für eine einvernehmliche Definition von Ökozid als internationales Verbrechen vor.

 

Artikel 8 ter

Ökozid

  1. Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Ökozid“ rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.

  2. Im Sinne des Absatzes 1:

    • „Willkürlich“ bedeutet, dass der Schaden mit rücksichtsloser Missachtung1 begangen wird, der imVerhältnis zu dem erwarteten sozialen und wirtschaftlichen Nutzen eindeutig übermäßig2 wäre;

    • „Schwer“ bedeutet, dass der Schaden sehr schwere nachteilige Veränderungen, Störungen oderBeeinträchtigungen von Elementen der Umwelt mit sich bringt, einschließlich schwere Auswirkungenauf menschliches Leben oder natürliche, kulturelle oder wirtschaftliche Ressourcen;

    • „Weitreichend“ bedeutet, dass der Schaden sich über ein begrenztes geographisches Gebiet hinauserstreckt, Staatsgrenzen überschreitet oder ein ganzes Ökosystem oder eine ganze Art oder einegroße Anzahl von Menschen betrifft;

    • „Langfristig“ bedeutet, dass der Schaden irreversibel ist oder nicht innerhalb eines angemessenenZeitraums durch natürliche Erholung behoben werden kann;

    • „Umwelt“ bedeutet die Erde, ihre Biosphäre, Kryosphäre, Lithosphäre, Hydrosphäre undAtmosphäre, sowie den Weltraum.

Offizielle Übersetzungen:
Español, Français, Svenska, Nederlands, Italiano.
Inoffizielle Übersetzungen:
Deutsche, Suomalainen, Türkçe, ا لعربية.

 
 

Vorsitzender der Stiftung Stop Ökozid und Einberufener des Gremiums

"Dies ist ein historischer Moment. Dieses Expertengremium ist als direkte Reaktion auf den wachsenden politischen Appetit auf echte Antworten auf die Klima- und Umweltkrise zusammengekommen. Der Zeitpunkt ist günstig - die Welt wird sich der Gefahr bewusst, die uns droht, wenn wir unseren derzeitigen Kurs beibehalten."

Die Ausarbeitung des Entwurfs, so erklärte sie, "erfolgte auf hohem Niveau und in Zusammenarbeit mit vielen Experten sowie im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, bei der Hunderte von juristischen, wirtschaftlichen, politischen, jugendlichen, religiösen und indigenen Perspektiven berücksichtigt wurden. Die daraus resultierende Definition ist gut abgestimmt zwischen dem, was konkret zum Schutz der Ökosysteme getan werden muss, und dem, was für die Staaten akzeptabel ist. Sie ist prägnant, stützt sich auf solide rechtliche Präzedenzfälle und lässt sich gut mit bestehenden Gesetzen vereinbaren. Die Regierungen werden sie ernst nehmen, und sie bietet ein praktikables rechtliches Instrument, das einem echten und dringenden Bedarf in der Welt entspricht.  

 

Kommentare des Expertengremiums

Philippe Sands KC (Ko-Vorsitzender)

University College London / Matrix Chambers; Autor, East West Street: On the Origins of Genocide and Crimes against Humanity:

"Es war ein Privileg, zu diesem Werk beizutragen, das von den Bemühungen Hersch Lauterpachts und Rafael Lemkins inspiriert ist, der Welt 1945 die Begriffe 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' und 'Völkermord' zu geben. Ökozid handelt vom Recht im Dienste unseres Planeten, einem Mittel zur Bewusstseinsveränderung und zur Nutzung der Idee und der Ideale der internationalen Gerechtigkeit für das Allgemeinwohl. "

Dior Fall Sow (Co-Vorsitzender)

UN-Jurist und ehemaliger Staatsanwalt (Senegal):

"Dies ist der Beginn eines schwierigen, aber aufregenden Abenteuers, das erst mit der Aufnahme dieses fünften Verbrechens in das Römische Statut Ökozid enden sollte. Wagen wir es!" 

Kate Mackintosh (Stellvertretende Vorsitzende)

Geschäftsführender Direktor des Promise Institute for Human Rights, UCLA School of Law (US/UK):

"Dies ist ein aufregender Moment für uns alle, da wir eine praktische Definition von Ökozid vorlegen, die sowohl zeitgemäß als auch überfällig ist. Ich bin davon überzeugt, dass dieser rechtlich solide und glaubwürdige Text seinen Platz neben den anderen internationalen Verbrechen einnehmen und einen grundlegenden Wandel in unserer Einstellung zum Schutz und zur Erhaltung unseres Planeten signalisieren kann.

Richard J. Rogers (Stellvertretender Vorsitzender)

Partner, Global Diligence; Geschäftsführender Direktor, Climate Counsel (UK)

Ökozid" ist ein Strafrecht für das 21. Wenn die Menschheit das 22. Jahrhundert in Frieden und Sicherheit erreichen will, müssen wir den Umweltmissbrauch, der die Erde seit Hunderten von Jahren plagt, in den Griff bekommen."

Valérie Cabanes

Internationaler Jurist und Menschenrechtsexperte (Frankreich): 

"Wir müssen das Spektrum der schwersten internationalen Verbrechen erweitern, indem wir ein fünftes Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit anerkennen: das Verbrechen Ökozid. Durch die Zerstörung der Ökosysteme, von denen wir abhängen, zerstören wir die Grundlagen unserer Zivilisation und setzen die Lebensbedingungen aller künftigen Generationen aufs Spiel. Dies ist nicht weniger schwerwiegend als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Aggression. Es handelt sich nicht nur um eine wichtige Frage globaler sozialer und ökologischer Gerechtigkeit, sondern es steht letztlich auch das Überleben der menschlichen Spezies auf dem Spiel. 

Pablo Fajardo

Umweltanwalt (Ecuador):

"Es ist wichtig zu erkennen, dass Ökozid eine globale Bedrohung darstellt, auf die entsprechend reagiert werden muss. Wir freuen uns, Teil dieses Gremiums zu sein, denn es ist ihm gelungen, eine rechtliche Formel vorzuschlagen, mit der diese Art von Bedrohung bewältigt werden kann.

Syeda Rizwana Hasan

Direktor, Bangladesh Environmental Law Association (Bangladesch):

"Wir im globalen Süden sind Zeugen einer massiven Zerstörung natürlicher Systeme im Namen der Entwicklung, auf die die nationalen Rechtssysteme nicht angemessen reagieren. Wenn die Wälder nicht geschützt, der Ausstoß von Treibhausgasen nicht eingedämmt und der Anstieg des Meeresspiegels nicht verhindert wird, wird die nächste Generation die Landkarten von Bangladesch und anderen südasiatischen Ländern anders zeichnen müssen. Wir brauchen die Anerkennung von Ökozid im internationalen Recht, um Mutter Erde, die Natur und sowohl die heutigen als auch die zukünftigen Generationen zu schützen."

Charles C. Jalloh

Professor, Florida International University/UN International Law Commission (Sierra Leone):

"Es war wunderbar, mit einem so großartigen Team von Völkerrechtswissenschaftlern und -praktikern in diesem unabhängigen Expertengremium für die Definition des neuen Verbrechens Ökozid zusammenzuarbeiten. Ich freue mich, dass wir trotz unserer unterschiedlichen Hintergründe und Fachkenntnisse zu einer einvernehmlichen Definition gelangt sind. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Ergebnis für die Staaten als nützlich erweisen wird. Und dass es vielleicht sogar als Katalysator für eine dringend erforderliche Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs dient, um Ökozid endlich in die Liste der schwersten Verbrechen aufzunehmen, die für die gesamte internationale Gemeinschaft von Belang sind."

Rodrigo Lledó

Direktor der Fundación Internacional Baltasar Garzón:

"Die intellektuelle Großzügigkeit der Mitglieder des Gremiums war wirklich überraschend und motivierend und hat es uns ermöglicht, zu einer ausgewogenen Definition zu gelangen. Ich hoffe, dass die Staaten sich diese Definition zu eigen machen werden. Sie ist dringend notwendig. Die massive und unverantwortliche Zerstörung der Umwelt darf international nicht länger legal sein."

Tuiloma Neroni Slade

Ehemaliger ICC-Richter (Samoa):

"Die Vorschläge des Gremiums beruhen auf etablierten Rechtsgrundsätzen und zielen darauf ab, die Fähigkeit des IStGH zu stärken, auf Angelegenheiten zu reagieren, die für die internationale Gemeinschaft von größter Bedeutung sind. Es war ein besonderes Privileg, an der Arbeit eines so hoch engagierten und angesehenen internationalen Gremiums mitzuwirken".

Christina Voigt

Universität Oslo:

"Die Definition ist ein Instrument, in das wir unser kollektives Fachwissen eingebracht haben, in der Überzeugung, dass schwere Umweltzerstörung mit anderen internationalen Verbrechen gleichgestellt werden muss. Wir können nur hoffen, dass die Regierungen dieses Instrument bei ihren künftigen Überlegungen nützlich finden werden.

Alex Whiting

Ehemaliger Koordinator der Strafverfolgung am Internationalen Strafgerichtshof; Professor an der Harvard Law School (USA):

"Die Definition des Verbrechens ist ein erster Schritt auf dem Weg der Diskussion, der Debatte und eines Tages der Ratifizierung. Wir hoffen, dass dieser Prozess die Staaten dazu anregt, darüber nachzudenken, wie sie das internationale Strafrecht zur Verfolgung der schwersten Umweltverbrechen einsetzen und gleichzeitig das nationale Straf- und Ordnungsrecht anwenden können, um gegen eine breite Palette von Umweltschäden vorzugehen, die unseren Planeten bedrohen."


November 2020: Die Einberufung.

Das unabhängige Expertengremium für die rechtliche Definition von Ökozid wird von unserem gemeinnützigen Zweig, der Stiftung Stop Ökozid , auf Ersuchen von interessierten Parlamentariern der Regierungsparteien in Schweden einberufen. Mehr lesen