Juni 2021: Ein historischer Moment – ein unabhängiges Expertengremium legt eine Definition des Begriffs „Ökozid“ vor
Das unabhängige Expertengremium zur rechtlichen Definition von Ökozid, das von unserer gemeinnützigen Organisation, der Stop Ecocide Foundation, einberufen wurde, schließt seine bahnbrechende Arbeit an einem Definitionsentwurf ab und legt einen Vorschlag für eine Konsensdefinition von Ökozid als internationales Verbrechen vor.


Artikel 8b
Ökozid
- Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Ökozid“ rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.
- Im Sinne von Absatz 1:
- „Willkürlich“ bedeutet, dass der Schaden mit rücksichtsloser Missachtung1 begangen wird, der imVerhältnis zu dem erwarteten sozialen und wirtschaftlichen Nutzen eindeutig übermäßig2 wäre;
- „Schwer“ bedeutet, dass der Schaden sehr schwere nachteilige Veränderungen, Störungen oderBeeinträchtigungen von Elementen der Umwelt mit sich bringt, einschließlich schwere Auswirkungenauf menschliches Leben oder natürliche, kulturelle oder wirtschaftliche Ressourcen;
- „Weitreichend“ bedeutet, dass der Schaden sich über ein begrenztes geographisches Gebiet hinauserstreckt, Staatsgrenzen überschreitet oder ein ganzes Ökosystem oder eine ganze Art oder einegroße Anzahl von Menschen betrifft;
- „Langfristig“ bedeutet, dass der Schaden irreversibel ist oder nicht innerhalb eines angemessenenZeitraums durch natürliche Erholung behoben werden kann;
- „Umwelt“ bedeutet die Erde, ihre Biosphäre, Kryosphäre, Lithosphäre, Hydrosphäre undAtmosphäre, sowie den Weltraum.
Offizielle Übersetzungen:
Español, Français, Svenska, Nederlands, Italiano.
Inoffizielle Übersetzungen:
Deutsche, Suomalainen, Türkçe, العربية, Kiswahili, Lingala.













