Ökozid als Aufruf zur Dringlichkeit: Die Notwendigkeit, die Klimaverschiebung anzugehen
"Der Antrag, Ökozid als Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anzuerkennen, trifft auf die dringende Notwendigkeit, eine der Folgen der Umweltschändung und des Klimanotstands anzugehen: die Vertreibung."