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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: „Die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen ist von entscheidender Bedeutung“

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat öffentlich erklärt, dass „die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Umweltdelikten ist“.

Der Ausschuss ist zudem der Ansicht, dass das Thema Ökozid direkt in den Wortlaut der überarbeiteten EU-Richtlinie zur Verbesserung des Umweltschutzes durch das Strafrecht aufgenommen werden sollte.

Ende letzten Jahres legte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine überarbeitete Richtlinie vor, mit der die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Umweltkriminalität verstärkt werden sollen und die die Richtlinie 2008/99/EG (ECD) ersetzen soll. Der Vorschlag erwähnte zwar den Begriff „Ökozid“, sah jedoch keine Anerkennung als Straftat vor.

Der EWSA hat den Vorschlag geprüft und dazu Stellung genommen (23. März 2022). Insbesondere erklärte der Ausschuss in seiner Stellungnahme, dass er „den Verweis auf ‚Ökozid‘ in den Erwägungsgründen begrüßt. Der EWSA hält es jedoch für angebracht, diesen Begriff in den operativen Teil der Richtlinie aufzunehmen.“