EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss: "Die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen ist entscheidend"

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat öffentlich erklärt, dass "die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen entscheidend für die Bekämpfung von Umweltdelikten ist".

Der Ausschuss ist ferner der Ansicht, dass Ökozid in der überarbeiteten EU-Richtlinie zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt inhaltlich direkt angesprochen werden sollte.  

Ende letzten Jahres schlug die Europäische Kommission einen Text für eine überarbeitete Richtlinie vor, mit der die Reaktion der EU auf Umweltkriminalität gestärkt werden soll, um die Richtlinie 2008/99/EG (ECD) zu ersetzen. In dem Vorschlag wurde Ökozid erwähnt, aber nicht als Straftatbestand anerkannt.

Der EWSA hat den Vorschlag bewertet und sich dazu geäußert (23. März 2022). In seiner Antwort erklärte der Ausschuss, dass er "den Verweis aufÖkozid in den Erwägungsgründen begrüßt. Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass es angebracht wäre, diesen Begriff in den operativen Teil der Richtlinie aufzunehmen".

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