Ghana: Im Rahmen der staatlich vorgeschriebenen Verfassungsreform wird ein nationales Verbrechen des Ökozids vorgeschlagen.
Zusammenfassung
In einem weitreichenden Reformpaket, das Präsident John Dramani Mahama vorgelegt wurde, hat der Ausschuss zur Überprüfung der Verfassung Ghanas vorgeschlagen, einen Straftatbestand des Ökozids einzuführen, und erklärt:
„Um die Abscheu und Verachtung der Gesellschaft gegenüber illegalem Bergbau in Ghana zum Ausdruck zu bringen, würde der Ausschuss seine Pflicht zur Verfassungsprüfung vernachlässigen, wenn er nicht die Einführung eines Straftatbestands des Ökozids mit sehr strengen und strafenden Sanktionen empfehlen würde. Dies würde dem Recht auf eine saubere Umwelt weiteren Ausdruck verleihen.“ ( Kapitel III, Absatz 3.18).
Die staatlich vorgeschriebene Überprüfung, Transforming Ghana: From Electoral Democracy to Developmental Democracy, empfiehlt eine Stärkung des verfassungsrechtlichen Schutzes für die Umwelt, demokratische Rechenschaftspflicht, öffentliche Institutionen und Grundrechte. Sie wurde in Auftrag gegeben, um die Verfassung Ghanas von 1992 nach umfangreichen landesweiten Konsultationen mit mehr als 21.500 Teilnehmern aus der Zivilgesellschaft, traditionellen Autoritäten, Jugendgruppen, Experten und öffentlichen Institutionen zu überprüfen.
Wenn die Empfehlungen der Überprüfung umgesetzt werden, wäre Ghana das erste afrikanische Land, das Ökozid als Straftatbestand in seinem Strafrecht verankert. Über den Ökozid hinaus enthält der Bericht den umfassendsten Entwurf für eine Verfassungsreform in Ghana seit 1992. Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören die Stärkung der Kontrolle der Exekutive, die Reform des Parlaments zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht, die Stärkung der Unabhängigkeit und Ausstattung von Aufsichtsbehörden sowie die Ausweitung von Rechten und Inklusion in Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, Rechte von Menschen mit Behinderungen, digitale Privatsphäre, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Dezentralisierung.
Die Aufnahme des Ökozids in die Verfassungsreformagenda Ghanas spiegelt die wachsende Dynamik in ganz Afrika wider, massive Umweltzerstörung strafrechtlich zu ahnden. Diese Entwicklung wurde zum Teil durch die Führungsrolle der Demokratischen Republik Kongo geprägt, die im Oktober 2024 den formellen Vorschlag von Vanuatu, Fidschi und Samoa unterstützte, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs um den Straftatbestand des Ökozids zu ergänzen. Die Afrikanische Ministerkonferenz zum Umweltschutz (AMCEN) hat seitdem den Ökozid zu einer Priorität für den Zeitraum 2025–2027 erklärt, während die Klimakommission des Kongobeckens gefordert hat, die Prozesse der Afrikanischen Union zu nutzen, um die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen zu erreichen.
Die vollständige Rezension „Transforming Ghana: From Electoral Democracy to Developmental Democracy“ (Ghana im Wandel: Von der Wahldemokratie zur Entwicklungsdemokratie) können Sie hier lesen.