Die globale Zivilgesellschaft fordert im Vorfeld der UN-Umweltversammlung die Einführung eines internationalen Straftatbestands „Ökozid“

Zusammenfassung

In einer gemeinsamen Erklärung, die auf dem 21. Global Major Groups and Stakeholders Forum (GMGSF-21) verabschiedet wurde, wird gefordert, Ökozid auf nationaler und internationaler Ebene als Straftatbestand anzuerkennen. Der Text, der im Vorfeld der diesjährigen UN-Umweltversammlung (UNEA-7) veröffentlicht wurde, spiegelt die Positionen von Nichtregierungsorganisationen, indigenen Völkern und ihren Gemeinschaften, Jugendlichen, Frauen, Landwirten, Arbeitnehmern, lokalen Behörden sowie der Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft wider.

Die Erklärung fordert ausdrücklich, dass Ökozid – die schwerste Form der Umweltzerstörung – sowohl in Friedens- als auch in Konfliktzeiten verhindert und unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll die UNEA-7 in den nächsten zwei Jahren die Arbeit zum Thema Ökozid vorantreiben, einschließlich der Zusammenarbeit mit Staaten, die bereits daran arbeiten, Umweltverbrechen, darunter auch Ökozid, im nationalen und internationalen Strafrecht zu kodifizieren und zu ahnden.

Neben der Forderung nach Ökozid-Konzept enthält die Erklärung Empfehlungen zu Chemikalien und Abfällen, Biodiversität, Kryosphäre, Tiefsee, nachhaltigen Ernährungssystemen und Antibiotikaresistenz. Sie betont die Bedeutung der Rechte indigener Völker, einer sinnvollen Beteiligung der Öffentlichkeit – verstanden als inklusive, informierte und sichere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gemeinschaften in umweltpolitische Entscheidungsprozesse –, des Schutzes von Umweltaktivisten und einer wissenschaftlich fundierten, rechtsbasierten Regierungsführung.

Bezeichnenderweise wird in der Erklärung auch auf die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltschäden durch das Römische Statut des Büros des Anklägers (OTP) des Internationalen Strafgerichtshofs, die klarstellt, inwieweit schwere ökologische Schäden bereits unter einige bestehende Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen können, und die den allgemeinen rechtlichen Weg zur Kodifizierung von Ökozid bekräftigt.

Die vollständige Erklärung der GMGSF-21 können Sie hier.

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Historische ICC-Politik rückt ökologische Schäden in den Mittelpunkt des internationalen Strafrechts