Historische ICC-Politik rückt ökologische Schäden in den Mittelpunkt des internationalen Strafrechts
Zusammenfassung:
In einem für den Internationalen Strafgerichtshof wegweisenden Schritt hat die Anklagebehörde (Office of the Prosecutor, OTP) eine umfassende Richtlinie veröffentlicht, die sich ausschließlich mit Umweltschäden befasst und eine deutliche Veränderung in der Art und Weise signalisiert, wie die internationale Justiz mit ökologischen Schäden umgehen wird.
Entscheidend ist, dass die Richtlinie detailliert darlegt, wie schwere Umweltschäden bestimmte Straftaten begründen können, die bereits in die Zuständigkeit des IStGH fallen, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression (S. 14–24). Diese systematische Analyse ist neu und schafft einen klaren rechtlichen Weg, um verschiedene Arten großflächiger ökologischer Zerstörung im Rahmen des bestehenden Völkerstrafrechts zu ahnden.
Sie stärkt auch die breitere Grundlage, auf der ein spezielles Kernverbrechen des Ökozids weiter ausgebaut werden kann, und vermittelt den Staaten ein klareres Verständnis dafür, wie Umweltzerstörung bereits bestehende internationale Verbrechen darstellen oder daraus resultieren kann.
Die„Politik zur Bekämpfung von Umweltschäden durch das Römische Statut” ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation, die in zwei formellen Runden (16. Februar bis 16. März 2024 und 18. Dezember 2024 bis 21. Februar 2025) stattfand, und führt erstmals einen systematischen operativen Rahmen für die Anerkennung, Untersuchung und Verfolgung von Umweltschäden im Rahmen bestehender Straftaten des IStGH ein.
Wichtig ist, dass das Strategiepapier auch darlegt, wie die Anklagebehörde des IStGH einen komplementären und kooperativen Ansatz verfolgen wird, um alle Regierungen dabei zu unterstützen, Umweltschäden durch ihre eigenen Strafgesetze zu ahnden.
Wichtige politische Themen
Die natürliche Umwelt als Grundlage: Anerkennung der Tatsache, dass eine gravierende Umweltzerstörung das Überleben der Menschheit bedroht und marginalisierte Gruppen unverhältnismäßig stark benachteiligt (S. 3–4).
Umweltschäden im Zusammenhang mit Verbrechen nach dem Römischen Statut: Erläuterung , wie Völkermord, Verfolgung, Aushungerung, gewaltsame Überführung, Kriegsverbrechen und Aggression durch Umweltschäden begangen werden oder zu Umweltschäden führen können (S. 14–24).
Ein moderner, prinzipienbasierter Ansatz: Anwendung intersektionaler, interdisziplinärer und generationsübergreifender Rahmenwerke zur Bewertung von Umweltschäden unter Einbeziehung wissenschaftlicher und menschenrechtlicher Expertise (S. 25–27).
Betroffene Entscheidungsträger in Unternehmen: Es wird betont , dass nicht Unternehmen, sondern leitende Angestellte haftbar gemacht werden können, wenn ihre Entscheidungen zu schweren Umweltschäden führen (S. 13).
Komplementarität als Katalysator: Verpflichtung zur Unterstützung und Förderung der nationalen Strafverfolgung von Umweltverbrechen, Stärkung der internationalen und nationalen Abstimmung (S. 26–27).
Jojo Mehta, CEO und Mitbegründer von Stop Ecocide International, sagte:
„Diese Politik der Anklagebehörde des IStGH ist eine bedeutende und willkommene Entwicklung. Sie macht deutlich, dass Umweltzerstörung nicht nur eine Randerscheinung von Gräueltaten ist, sondern zunehmend eine zentrale Rolle dabei spielt, wie diese begangen werden und wie sie erlebt werden.
Durch die Festlegung, wie schwerwiegende ökologische Schäden bereits im Rahmen des bestehenden Mandats des Gerichtshofs in bestimmten Kontexten verfolgt werden können, beginnt die Behörde, langjährige Lücken in der Rechenschaftspflicht zu schließen und verstärkt die allgemeine rechtliche Entwicklung hin zur Anerkennung von Ökozid als eigenständigem Straftatbestand.
Dieses Strategiepapier spiegelt ein internationales Rechtssystem wider, das beginnt, sich ernsthaft mit der ökologischen Realität auseinanderzusetzen. Die Bedeutung dieser Verbindung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es handelt sich um einen absolut wesentlichen Schritt auf dem Weg zu einer sinnvollen Prävention und glaubwürdigen Abschreckung – mit anderen Worten: zu einer sichereren Welt.
Die vollständige Richtlinie der Anklagebehörde zur Bekämpfung von Umweltschäden durch das Römische Statut können Sie hier lesen.