Abstimmung im Ausschuss unterstützt Forderung nach Aufnahme von "Ökozid" in die überarbeitete EU-Richtlinie über Umweltkriminalität
Mehr als 200 Organisationen haben ein Positionspapier unterstützt, in dem die Aufnahme des Straftatbestands Ökozid in die überarbeitete EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gefordert wird, eine Forderung, die nun auch vom Umweltausschuss der EU (ENVI) unterstützt wird.
Das Papier, das die Stiftung Stop Ökozid den EU-Behörden vorgelegt hat, wurde soeben durch die Abstimmung des Ausschusses über seine Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie bestätigt. Der Ausschuss hat vorgeschlagen, einen eigenständigen Artikel in die Richtlinie aufzunehmen, der einen Straftatbestand für Ökozid festlegt, der "schwerwiegende und entweder weit verbreitete oder langfristige Schäden an der Umwelt" umfasst. Wenn dies in die überarbeitete Richtlinie aufgenommen wird, könnten die Mitgliedstaaten damit die schlimmsten Umweltschäden verfolgen, die derzeit in keinem Mitgliedstaat als schwere Straftaten eingestuft werden. Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss hat diesen Schritt ebenfalls befürwortet.
Jojo Mehta, Vorsitzender der Stiftung Stop Ökozid , sagte: "Diese Abstimmung ist eine Abstimmung über die Zukunft der Menschheit und die Zukunft unseres kostbaren Planeten. Die Überarbeitung dieser Richtlinie ist eine entscheidende Chance. Ökozid ist eine der Hauptursachen für die Klima- und Umweltkrise. Es geht um die Erkenntnis, dass wir alles in Gefahr bringen, wenn wir rücksichtslos die lebendige Welt zerstören, die uns ernährt: unser Leben, unsere Kinder, die Zukunft unserer eigenen Spezies und so viele andere... wie die Nationen, die an vorderster Front des Klima- und Umweltzerfalls stehen, nur zu gut wissen. Andererseits schaffen wir mit dieser rechtlichen "Außengrenze" ein Fundament für den Schutz der Umwelt und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen positiven Wandel. Mit dem richtigen rechtlichen Rahmen können die Innovation, die Kreativität und die Investitionen in Maßnahmen, die wir so dringend brauchen, in die richtige Richtung fließen."
Sie betonte die Bedeutung der Definition von Ökozid , die im vergangenen Jahr von einem unabhängigen Gremium von Rechtsexperten erarbeitet wurde, das von der Stiftung Stop Ökozid einberufen wurde.
"Die Konsensdefinition ist de facto zum Ausgangspunkt für Regierungen geworden, die eine Kriminalisierung von Ökozid auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene in Betracht ziehen. Zusammen mit den Hunderten von Organisationen, die unser Papier unterstützt haben, fordern wir dringend seine Aufnahme in diese Richtlinie. Wenn die EU mit einer angeglichenen Definition vorankommt, wäre das ein Zeichen der Solidarität, der moralischen Führung und des praktischen rechtlichen Handelns im Kontext der globalen Krise, der wir alle gegenüberstehen.
Die Unterstützung für ein Ökozid , das die massenhafte Schädigung und Zerstörung von Ökosystemen unter Strafe stellt, gewinnt weltweit an Fahrt. Sowohl Inselstaaten (Vanuatu, Samoa, Antigua & Barbuda, die Malediven) als auch europäische Staaten (Frankreich, Belgien, Finnland, Spanien, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark) zeigen Interesse. Es wurde von so unterschiedlichen Persönlichkeiten wie dem Papst, Greta Thunberg und UN-Generalsekretär Antonio Guterres unterstützt. Belgien und Finnland waren die ersten europäischen Staaten, die ihr Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung von Ökozid vor dem Internationalen Strafgerichtshof bekundet haben, und das Europäische Parlament hat die Initiative inzwischen mehrfach grundsätzlich unterstützt.
Die Europaabgeordnete Marie Toussaint, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Anerkennung von Ökozid durch die EU voranzutreiben, ist begeistert:
"Dies ist der erste Schritt zu vielversprechenden Verhandlungen im Europäischen Parlament. Der Umweltausschuss hat heute nicht nur gefordert, den Straftatbestand des Ökozid in der europäischen Richtlinie über Umweltkriminalität anzuerkennen, sondern auch die internationale Definition des Gremiums der Ökozid zu verwenden:Ökozidbedeutet rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Handlungen einen schweren und entweder weit verbreiteten oder langfristigen Schaden für die Umwelt verursachen".
Die Diskussionen werden nun in anderen zuständigen Ausschüssen fortgesetzt, auch im Rechtsausschuss, aber die heutige Abstimmung zeigt, dass es im Europäischen Parlament eine politische Mehrheit für die Anerkennung von Ökozid gibt.
Im Rahmen des Green Deal muss die EU ehrgeiziger in ihrem Kampf gegen Umweltverbrechen sein. Dazu gehört auch die Beendigung von Ökoziden, die unsere gemeinsame Erde zerstören. Wir dürfen die Gelegenheit, die uns die Überarbeitung der Richtlinie über Umweltkriminalität bietet, nicht verpassen."
Patrizia Heidegger, Direktorin für Globale Politik und Nachhaltigkeit im Europäischen Umweltbüro, sagte:
"Umweltkriminalität ist die drittgrößte Verbrechenskategorie weltweit, unglaublich lukrativ und untergräbt unsere Umweltziele. Gegenwärtig zahlt sich die Begehung von Umweltstraftaten in der EU einfach aus. Sie werden von der Polizei nur selten aufgedeckt, noch seltener wird eine wirksame Strafverfolgung eingeleitet, und die Urteile der Gerichte sind weder wirksam noch abschreckend. Das muss sich ändern. Die Anerkennung von Ökozid in der Richtlinie über Umweltkriminalität wird ein notwendiges Strafverfolgungsinstrument schaffen, um gegen die abscheulichsten und gefährlichsten Verstöße gegen unsere Umwelt vorzugehen. Der Gesetzgeber muss die Überarbeitung der Richtlinie nutzen, um die nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken. Wir fordern eine umfassende Liste von Straftaten, strenge Sanktionen, mehr Ressourcen und den garantierten Schutz von Umweltschützern, die Straftaten anzeigen."