Ökozid- massive Schädigung und Zerstörung der Natur

Während die meisten menschlichen Interaktionen mit der Umwelt in gewissem Umfang Auswirkungen haben, bezieht sich der Begriff „Ökozid“ nur auf die schlimmsten Schäden, die in der Regel in industriellem Maßstab auftreten oder ein riesiges Gebiet betreffen.

Rechtliche Anerkennung von Ökozid als Schwerverbrechen

Die Kriminalisierung von Ökozid schafft eine durchsetzbare Rechenschaftspflicht für wichtige Entscheidungsträger, sodass bei drohenden schweren und entweder weit verbreiteten oder langfristigen Schäden die Gefahren besser erforscht und sehr ernst genommen werden. Es werden geeignete Sicherheitsprotokolle eingesetzt oder alternative Ansätze entwickelt, um Natur, Klima und Menschen zu schützen und eine strafrechtliche Haftung zu vermeiden.

Wissenschaftliches und praktisches Know-how

Detaillierte Kenntnisse über die Risiken für Natur, Klima und Menschen in spezifischen Kontexten sind umfangreich und stehen Entscheidungsträger:innen in Politik und Wirtschaft jederzeit zur Verfügung.

Rechtsweg bei schwersten Umweltschäden

Ökozid-Gesetzgebung bietet einen Rechtsweg bei den schlimmsten Schäden, die der lebenden Welt in Friedens- und Kriegszeiten zugefügt werden, unabhängig davon, wann und wo sie begangen werden.

Für die Entstehungsgeschichte des Ökozid-Konzeptes und akademische Artikel siehe unsere Schwesterseite www.ecocidelaw.com

Einige Beispiele für großflächige Zerstörung, die durch eine Ökozid-Gesetzgebung angegangen werden könnten:

Vernichtung gefährdeter Arten oder Lebensräume

Massenabholzung

Schwere Wasser- und Bodenverschmutzung

Chemische Katastrophen


Vorteile des Ökozid-Konzept

Internationaler Strafgerichtshof

Wir unterstützen von ganzem Herzen die Ökozid-Gesetzgebung auf nationaler und regionaler Ebene. Gleichzeitig ist es unser zentrales Ziel, die Anerkennung von Ökozid als eigenständiges Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu erreichen.
Derzeit sind im Statut vier Verbrechen aufgeführt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das nachträglich eingeführte Verbrechen der Aggression. Das Statut kann geändert werden, um Ökozid als
 fünftes Verbrechen, den Ökozid, aufzunehmen .

Rechtliche Umsetzung

Weltweit werden derzeit in nationalen und regionalen Parlamenten  Ökozid-Gesetze vorgeschlagen und vorangetrieben, die sich größtenteils auf die Definition des von unserer Stiftung einberufenen unabhängigen Expert:innengremiums stützen (oder stark davon beeinflusst sind). Wie diese Gesetze genau verabschiedet und umgesetzt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die rechtliche Richtung ist klar.


Ein unkomplizierter Prozess