März 2024 - EUROPÄISCHER RAT

Der Europäische Rat hat eine neue Richtlinie über Umweltkriminalität förmlich angenommen, die eine Bestimmung enthält, wonach Fälle, die mit Ökozidvergleichbar sind, unter Strafe gestellt werden. Dies ist die letzte und abschließende Abstimmung über die neue Richtlinie, nachdem das Europäische Parlament im Februar zugestimmt und der Europäische Rat, die Kommission und das Parlament im November 2023 eine wegweisende politische Einigung erzielt hatten.

Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um im Rahmen des so genannten "Umsetzungsprozesses" ihre nationalen Rechtsvorschriften an die neu verabschiedete Richtlinie anzupassen. 

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