"Immer mehr Stimmen werden laut, dass der Internationale Strafgerichtshof Ökozid - großflächige Umweltzerstörung - zu den internationalen Verbrechen zählen soll. Ein Expertengremium von Juristen hat nun einen Vorschlag für eine Definition des Begriffs erarbeitet."

Von Sverker Lenas für Dagens Nyheter, 31/05/2022

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