"Derzeit gibt es vier Verbrechen, die im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anerkannt sind: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.
Jetzt will eine Gruppe von Befürwortern ein fünftes Ökozid hinzufügen, das als "massive Schädigung und Zerstörung von Ökosystemen - schwerwiegende Schädigung der Natur, die weit verbreitet oder langfristig ist" definiert wird, so Stop Ökozid International.
Von Olivia Rosane für EcoWatch, 30/09/2022