Die Verabschiedung der richtigen Definition könnte den Weg dafür ebnen, dass Akte der Umweltzerstörung vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt und verurteilt werden, und zwar unter der gleichen Berücksichtigung wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression.

von Julie Gaubert für Euro Nachrichten, 22/06/2021

Vorherige
Vorherige

Weiter
Weiter