"Die Schaffung eines internationalen Umweltverbrechens im Rahmen der Charta des Internationalen Strafgerichtshofs würde bedeuten, dass Einzelpersonen auf internationaler Ebene für extreme Umweltschäden haftbar gemacht werden könnten, so wie die individuelle Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen durch das bisherige internationale Strafrecht geschaffen wurde."

Von Tomas Nordberg für Global Bar Magazine, 17/05/2022

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