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MEXIKO: ÖKOSID WIRD ALS NEUES STRAFTATBESTAND IN DAS STRAFGESETZBUCH DES BUNDESSTAATES JALISCO AUFGENOMMEN

Im März wurde eine Reform des Strafgesetzbuchs des Bundesstaates Jalisco verabschiedet, mit der der Straftatbestand des Ökozids aufgenommen wurde; 36 Abgeordnete stimmten dafür. Der Vorschlag wurde von Claudia Murguía Torres (PAN), der Verfasserin der Reform, eingebracht.

Der Text besagt, dass jeder, der ein Ökozid-Delikt begeht, mit Freiheitsstrafen von drei bis zehn Jahren bestraft wird, wobei Ökozid definiert ist als „ die vollständige oder teilweise, weitreichende, dauerhafte oder schwerwiegende Schädigung, Zerstörung oder der Verlust eines oder mehrerer Ökosysteme in einem bestimmten Gebiet, sodass die Lebensgrundlagen der dort lebenden Arten und das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigt werden“. „el daño, destrucción o la pérdida total o parcial, vasta, duradera o grave de uno o más ecosistemas, en un territorio determinado, de tal manera que el disfrute de las especies habitantes y el equilibrio ecológico se vea limitado.“

In dem Artikel wird ein „erheblicher Schaden“ als eine Fläche von mindestens zehn Hektar definiert, ein „dauerhafter Schaden“ als eine Zerstörung und deren Auswirkungen, die mindestens vier Monate andauern, und ein „schwerwiegender Schaden“ als eine Veränderung, die die Gesundheit von Menschen gefährdet oder zu irreparablen Schäden an natürlichen Ressourcen führt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe in Höhe des 500- bis 500.000-fachen des Tageswerts der Maßeinheit und Aktualisierungsgröße verhängt.

Jalisco ist der zweite Bundesstaat in Mexiko (nach Chiapas), der den Straftatbestand des Ökozids in seinem Strafgesetzbuch verankert. Zwar sind Umweltdelikte bereits klassifiziert, doch wird das Strafmaß durch die Aufnahme des Ökozids nun erhöht. Darüber hinaus legt der Gesetzestext, wie Claudia Murgia Torres hervorhebt, fest, dass die Erlöse zur Behebung von Umweltschäden verwendet werden, und sieht zudem Sanktionen für Beamte vor, die durch Handeln oder Unterlassen solche Verhaltensweisen zulassen.