Frankreich schreibt Ökozid auf 2 Arten ins Gesetz
Das französische Klima- und Resilienzgesetz, das diese Woche verabschiedet wurde, enthält Ökozid nicht nur in einem, sondern in zwei Zusammenhängen.
Erstens als "délit" nach nationalem Recht (Artikel 231-3), das bis zu 10 Jahre Gefängnis für diejenigen vorsieht, die "schwere und dauerhafte Schäden für die Gesundheit, die Flora, die Fauna oder die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers verursachen". Das ist vielleicht nicht die volle Tragweite, die die Citizens' Climate Assembly anstrebte, die eine strengere Einstufung von Ökozid als "Verbrechen" anstrebte, aber dennoch eine Straftat mit schweren Strafen.
Zweitens ist die Regierung gemäß Artikel 296 des neuen Gesetzes verpflichtet, dem Parlament innerhalb eines Jahres über "ihre Maßnahmen zugunsten der Anerkennung von Ökozid als Verbrechen, das von internationalen Strafgerichten verfolgt werden kann", Bericht zu erstatten.