EU: 4 von 5 Ausschüssen unterstützen jetzt die Aufnahme von Ökozid in die Richtlinie über Umweltkriminalität
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments ("LIBE") hat soeben für die Aufnahme eines Straftatbestands Ökozid in die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt, die derzeit überarbeitet wird (der endgültige Text der Anm. steht noch aus). Die Empfehlungen des Ausschusses beinhalten die Einführung eines Straftatbestands Ökozid mit einer entsprechenden Definition, die auf derjenigen des von der Stiftung Stop Ökozid einberufenen unabhängigen Expertengremiums (Juni 2021) basiert. Die empfohlenen Strafen betragen 10 Jahre Haft (natürliche Personen) und 12-23 % des Umsatzes (juristische Personen, d. h. Unternehmen).
Die Aufnahme von Ökozid wurde bereits von den Ausschüssen für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ("ENVI"), Entwicklung ("DEVE") und Petitionen ("PETI") befürwortet. Von den fünf parlamentarischen Ausschüssen, die mit der Abgabe von Stellungnahmen zu der Richtlinie beauftragt sind, verbleibt nur noch der Rechtsausschuss ("JURI"), nach dem der von diesem Ausschuss vereinbarte Text zur Prüfung an das gesamte EU-Parlament (Plenum) weitergeleitet wird, bevor er abschließend mit der EU-Kommission und dem Ministerrat erörtert wird. Die Abstimmung im JURI-Ausschuss wird derzeit für den 28. Februar erwartet.
Die Entschließung des Europarats von letzter Woche verpflichtet zwar weder seine 46 Mitgliedstaaten (noch die EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten), Rechtsvorschriften für Ökozid zu erlassen - der Europarat ist ein separates, nicht gesetzgebendes Gremium -, doch wird sie zweifellos einen Einfluss auf die EU-Diskussionen haben, ebenso wie ihre Empfehlung an das Komitee der (Außen-)Minister dieser 46 Staaten.
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