Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, dem 6. Juli 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen (21/6133) befasst. Der Entwurf stieß bei den sieben eingeladenen Sachverständigen auf gemischte Reaktionen. Umstritten war vor allem die Frage, ob die Umsetzung in deutsches Recht über das nach EU-Recht vorgeschriebene Maß hinausgehen solle.
Der Entwurf sieht die Umsetzung von EU-Vorgaben im Umweltstrafrecht vor. Unter anderem besteht laut Bundesregierung Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der bestehenden Straftatbestände eine Strafbarkeit des Versuchs eingeführt und das Strafmaß angehoben werden. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium.
Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion „Die Linke“ mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“(21/6362). Darin fordert die Fraktion unter anderem, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Schädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand in das deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen.
Eingeladene Experten:
Wolf-Christian Hingst, Stop Ecocide Deutschland
Peer Cyriacks, Programmleiter Wald, WWF Deutschland
Hauke Dierks, DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg, Lehrstuhl fürDeutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
Felix Rettenmaier, Rechtsanwalt
Dr. Stephan Sina, Ecologic Institut