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MEILENSTEIN DER RECHTSGESCHICHTE? DAS NEUE EU-UMWELTRECHT | MEILENSTEIN DER RECHTSGESCHICHTE? DAS NEUE EU-UMWELTRECHT

24.04.2024 von 10-12 Uhr

Die EU hat direkt vor Ostern ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur.

Kann Strafrecht die Umwelt schützen? Und wenn ja, wie? Eine von Green Legal Impact Germany e.V. und Stop Ökozid organisierte Onlineveranstaltung gibt Auskunft und diskutiert die Bedeutung des neuen EU-Umweltstrafrechts.

Unterstützt von GLS Bank, Patagonia, Heinrich Böll Stiftung und Protect-the-Planet

Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in seiner Entscheidung zur Klage von Schweizer Seniorinnen Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt - und gleichzeitig zwei noch weitreichendere Verfahren als unzulässig abgewiesen. Dies zeigt einerseits die wichtige Rolle des Rechts, und andererseits die dringende Notwendigkeit weiterer Normen.

Wie wird Deutschland auf das neue EU-Umweltrecht reagieren?

Sagt es bitte weiter, das ist eine wirklich spannende Sache mit sehr weitreichender Wirkung für Deutschland, Europa und auch weltweit!


24.04.2024 von 10:00 - 12:00 BST

Die EU hat kurz vor Ostern ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet, das u.a. die Zerstörung der Natur "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkennt. Deutschland ist das EINZIGE Land, das nicht dafür gestimmt hat. Mit Umweltkriminalität werden jährlich mehr als 200 Milliarden Euro eingenommen - mit schwerwiegenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur.

Kann das Strafrecht die Umwelt schützen? Und wenn ja, wie? Eine Online-Veranstaltung von Green Legal Impact Germany e.V. und Stop Ökozid informiert und diskutiert über die Bedeutung des neuen EU-Umweltstrafrechts.

Unterstützt von GLS Bank, Patagonia, Heinrich-Böll-Stiftung und Protect-the-Planet

Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Entscheidung über die Beschwerde von Schweizer Senioren den Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt - und gleichzeitig zwei noch weitergehende Verfahren als unzulässig abgewiesen. Dies zeigt zum einen die wichtige Rolle des Rechts, zum anderen den dringenden Bedarf an weiteren Standards.

Wie wird Deutschland auf das neue EU-Umweltrecht reagieren?

Bitte weitersagen, das ist ein wirklich spannendes Thema mit weitreichenden Folgen für Deutschland, Europa und den Rest der Welt!

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