Deutscher UN-Gesellschaft fordert internationales Verbrechen von Ökozid

Zusammenfassung:

  • Am 15. und 16. November 2024 hat die Generalversammlung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) - das höchste Entscheidungsgremium der Gesellschaft - einen Antrag angenommen, der die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof unterstützt.

  • Der angenommene Antrag richtet sich in erster Linie an die deutsche Regierung und fordert diese auf, "die internationalen Bemühungen um die Aufnahme von Ökozid in das internationale Strafrecht aktiv zu unterstützen - sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene".

  • Der Antrag unterstützt auch ausdrücklich den formellen Vorschlag von Vanuatu, Fidschi und Samoa vom September 2024, das Römische Statut zu ändern. Darin heißt es, dass "die Anerkennung von Ökozid als Verbrechen der Menschheit einen moralischen, universellen Kompass für den Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen gibt".

Die DGVN-Pressemitteilung finden Sie hier, den vollständigen Antrag mit Begründung hier.


Über die DGVN

Die DGVN wurde 1952 in Baden-Württemberg gegründet. Sie ist in sieben Landesverbänden organisiert und führt jedes Jahr mehr als 100 Projekte durch. Der Vorstand und das Präsidium sind sehr gut mit der Politik vernetzt.

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Die DGVN betreibt Öffentlichkeitsarbeit, engagiert sich in der Jugend- und Bildungsarbeit, vernetzt die Wissenschaft und berät die Politik. Ziel ist es, ein differenziertes Bild der Vereinten Nationen und ihrer Arbeit zu vermitteln und die UN-Politik engagiert mitzugestalten. Die DGVN ist überparteilich, inklusiv, vielfältig und profitiert von der aktiven Beteiligung und UN-Expertise ihrer rund 2.000 Mitglieder in ganz Deutschland.

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