Deutschland: Grüne nehmen Ökozid in Wahlprogramm auf

 

Zusammenfassung:

  • Bündnis 90/Die Grünen setzen sich in ihrem Regierungsprogramm 2025 (S. 55) für die konsequente Umsetzung der kürzlich überarbeiteten EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (ECD) in Deutschland sowie für die Ächtung schwerster Umweltverbrechen (Ökozid) durch eine Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein. 

  • Im September 2024 reichten die Inselstaaten Vanuatu, Fidschi und Samoa offiziell einen entsprechenden Vorschlagein, dem sich im Oktober die Demokratische Republik Kongo anschloss. Der Vorschlag wurde der Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs im Dezember 2024 vorgelegt.

  • Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind verpflichtet, ihre nationalen Gesetze bis Mai 2026 mit der ECD zu harmonisieren, um einen kohärenten und standardisierten Rechtsrahmen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. 

  • Mit der EU-Richtlinie wurden qualifizierte Straftatbestände für Verhaltensweisen eingeführt, die “mit Ökozid vergleichbar” sind, was einen bedeutenden Fortschritt bei der Verfolgung schwerster Umweltverbrechen in der gesamten Region darstellt.

  • Nach dem Bruch der Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz Ende 2024 regieren die Grünen als Minderheit an der Seite ihres Koalitionspartners, der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD).

  • Am 23. Februar 2025 findet eine vorgezogene Bundestagswahl statt.

Das vollständige “Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2025“ von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie hier

 
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