Deutschland: Rechtsgutachten zu Ökozid-Gesetz veröffentlicht

Zusammenfassung

  • Die im April 2024 verabschiedete Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre Bestimmungen bis zum 21. Mai 2026 umzusetzen. 

  • Der Bericht mit dem Titel "Die Umsetzung der 'Ökozid'-Regelung der überarbeiteten Umweltstrafrechts-Richtlinie in deutsches Recht" ist die erste ihrer Art in Europa, die konkrete rechtliche Wege zur Umsetzung der "qualifizierten Straftat"-Bestimmung der Richtlinie aufzeigt. Diese Bestimmung zielt auf die Zerstörung oder irreversible Schädigung von Ökosystemen, geschützten Lebensräumen oder der Qualität von Luft, Boden und Wasser ab - Schäden, die durch ihr Ausmaß, ihre Schwere und ihre langfristigen Auswirkungen definiert sind. 

  • Dr. Sina ordnet die Bestimmung der Richtlinie über die qualifizierte Straftat auch in einen breiteren internationalen Kontext ein und stellt fest, dass sie mit der 2021 Definition des unabhängigen Expertengremiums für die rechtliche Definition von Ökozid beeinflusst wurde..

  • In dem Rechtsgutachten werden zwei Hauptansätze für die Gesetzgebung genannt:

    • Ergebnisorientiert: Änderung § 330 des deutschen Strafgesetzbuches um die Zerstörung von Ökosystemen als schweres Umweltverbrechen einzustufen.

    • Risikobasiert: Einführung eines neuen eigenständigen Straftatbestands Ökozid , der auf der Gefahr und nicht auf dem Ergebnis basiert und somit eine viel stärkere Schutzwirkung bietet.

  • Dr. Sina empfiehlt auch eine stärkere Rechenschaftspflicht der Unternehmen. Der Bericht schlägt vor, dass Unternehmen, deren Handlungen auf Ökozid hinauslaufen, mit finanziellen Sanktionen belegt werden sollten, die im Verhältnis zu ihrem weltweiten Umsatz stehen - möglicherweise bis zu 10 %. 

  • Darüber hinaus werden in der Stellungnahme kritische Überschneidungen mit dem deutschen Genehmigungsrecht hervorgehoben und eine Klärung der Bedingungen empfohlen, unter denen genehmigte Tätigkeiten strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie zu erheblichen Umweltschäden führen oder gegen wichtige rechtliche Schutzbestimmungen verstoßen.

Lesen Sie das vollständige Rechtsgutachten: 'Die Umsetzung der 'Ökozid'-Regelung der überarbeiteten Umweltstrafrechts-Richtlinie in deutsches Recht', verfasst von Dr. Stephan Sina und veröffentlicht vom Ecologic Institut hier

Dr. Hermann E. Ott, Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen und Gründungsgeschäftsführer von ClientEarth Deutschland, sagte:

"Dieses Rechtsgutachten bringt die Integration des 'Ökozid ' in das deutsche Recht voran. Die neue Bundesregierung hat die Chance, europaweit ein Zeichen zu setzen, wie Natur und Umwelt vor schweren Zerstörungen geschützt werden können."

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