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Über 200 Organisationen haben ein Positionspapier unterzeichnet, in dem die Aufnahme des Straftatbestands des Ökozids in die überarbeitete EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Umweltschutz gefordert wird – eine Aufnahme, die nun auch vom EU-Umweltausschuss (ENVI) unterstützt wird.
Das von der Stop Ecocide Foundation bei den EU-Behörden eingereichte Papier wurde soeben durch die Abstimmung des Ausschusses über ihre Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie bestätigt. Der Ausschuss hat vorgeschlagen, einen eigenständigen Artikel in die Richtlinie aufzunehmen, der den Straftatbestand des Ökozids definiert und „schwere sowie entweder weitreichende oder langfristige Umweltschäden“ abdeckt. Sollte dies in die überarbeitete Richtlinie aufgenommen werden, könnte dies den Mitgliedstaaten ermöglichen, die schlimmsten Umweltschäden strafrechtlich zu verfolgen, die derzeit in keinem Mitgliedstaat ausdrücklich als schwere Straftaten eingestuft sind. Auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU hat diesen Schritt befürwortet.
Jojo Mehta, Vorsitzende der Stop Ecocide Foundation, sagte: „Diese Abstimmung ist eine Abstimmung über die Zukunft der Menschheit und die Zukunft unseres kostbaren Planeten. Die Überarbeitung dieser Richtlinie ist eine entscheidende Chance. Ökozid ist eine der Hauptursachen der Klima- und Umweltkrise. Dies anzuerkennen bedeutet, der Realität ins Auge zu sehen – es bedeutet zu erkennen, dass wir, wenn wir die uns erhaltende lebende Welt rücksichtslos zerstören, alles gefährden: unser Leben, unsere Kinder, die Zukunft unserer eigenen Spezies und so vieler anderer … wie jene Nationen, die an vorderster Front vom Klima- und Umweltzusammenbruch betroffen sind, nur allzu gut wissen. Andererseits schaffen wir, wenn wir diese rechtliche „äußere Begrenzung“ als Schutzvorrichtung einführen, eine grundlegende Stütze für den Umweltschutz und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für positiven Wandel. Mit den richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen können die Innovation, die Kreativität und die Investitionen in Maßnahmen, die wir so dringend benötigen, beginnen, in die richtige Richtung zu fließen.“
Sie hob die Bedeutung der Definition des Begriffs „Ökozid“ hervor, die im vergangenen Jahr von einem unabhängigen Gremium aus Rechtsexperten erarbeitet wurde, das von der Stop Ecocide Foundation einberufen worden war.
„Die einvernehmliche Definition ist de facto zum Ausgangspunkt für Regierungengeworden , die auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene die Kriminalisierung des Ökozids in Erwägung ziehen. Gemeinsam mit den Hunderten von Organisationen, die unser Papier unterstützt haben, fordern wir nachdrücklich, dass diese Definition in die Richtlinie aufgenommen wird. Wenn die EU mit einer einheitlichen Definition voranschreiten würde, wäre dies ein Zeichen von Solidarität, moralischer Führungsstärke und konkretem rechtlichem Handeln im Kontext der globalen Krise, mit der wir alle konfrontiert sind.“
Die Unterstützung für ein Ökozid-Gesetz, das massive Schäden und die Zerstörung von Ökosystemen unter Strafe stellt, gewinnt weltweit an Dynamik. Interesse daran wurde sowohl von Inselstaaten (Vanuatu, Samoa, Antigua und Barbuda, die Malediven) als auch von europäischen Staaten (Frankreich, Belgien, Finnland, Spanien, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark) bekundet. Es wurde von so unterschiedlichen Persönlichkeiten wie dem Papst, Greta Thunberg und UN-Generalsekretär Antonio Guterres befürwortet. Belgien und Finnland waren die ersten europäischen Staaten, die Interesse daran bekundeten, Ökozid vor dem Internationalen Strafgerichtshof unter Strafe zu stellen, und das Europäische Parlament hat dies inzwischen mehrfach grundsätzlich unterstützt.
Die Europaabgeordnete Marie Toussaint, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Anerkennung des Ökozids durch die EU voranzutreiben, zeigt sich erfreut:
„Dies ist der erste Schritt in vielversprechenden Verhandlungen im Europäischen Parlament. Heute hat der Umweltausschuss nicht nur gefordert, den Straftatbestand des Ökozids in die Europäische Richtlinie über Umweltkriminalität aufzunehmen, sondern tut dies auch unter Verwendung der internationalen Definition des Expertengremiums der Stop Ecocide Foundation: ‚Ökozid‘ bezeichnet rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Handlungen eine schwerwiegende und entweder weitreichende oder langfristige Schädigung der Umwelt verursachen.“
Die Beratungen werden nun in anderen zuständigen Ausschüssen, darunter auch im Rechtsausschuss, fortgesetzt, doch die heutige Abstimmung zeigt, dass es im Europäischen Parlament eine politische Mehrheit für die Anerkennung des Ökozids gibt.
Im Rahmen des Grünen Deals muss die EU im Kampf gegen Umweltkriminalität ehrgeiziger vorgehen. Dazu gehört auch, Ökozide zu beenden, die unsere gemeinsame Erde zerstören. Wir dürfen die Chance, die uns die Überarbeitung der Richtlinie über Umweltkriminalität bietet, nicht ungenutzt lassen.“
Patrizia Heidegger, Direktorin für globale Politik und Nachhaltigkeit beim Europäischen Umweltbüro, erklärte:
„Umweltkriminalität ist weltweit die drittgrößte Kriminalitätskategorie, unglaublich lukrativ und untergräbt unsere Umweltziele. Derzeit lohnt es sich schlichtweg, in der EU Umweltverbrechen zu begehen. Die Aufdeckung durch die Polizei ist selten, eine wirksame Strafverfolgung noch seltener, und die gerichtlichen Urteile sind weder wirksam noch abschreckend. Das muss sich ändern. Die Anerkennung des Ökozids in der Richtlinie zur Umweltkriminalität wird ein notwendiges Instrument der Strafverfolgung schaffen, um gegen die abscheulichsten und gefährlichsten Verstöße gegen unsere Umwelt vorzugehen. Der Gesetzgeber muss die Überarbeitung der Richtlinie nutzen, um die nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken. Wir fordern ein umfassendes Deliktsverzeichnis, strenge Sanktionen, mehr Ressourcen und den garantierten Schutz für Umweltaktivisten, die Straftaten melden.“