
Mit einer Abstimmung am 16. Februar 2022 hat das Europäische Parlament erneut empfohlen, das Ökozid-Recht zu unterstützen. Der Bericht über Menschenrechte und Demokratie, der letzte Woche verabschiedet wurde, empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, die Einstufung von Ökozid als Straftatbestand vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu unterstützen und zudem dessen Relevanz für das EU-Recht zu prüfen.
Dies ist bereits das sechste Mal, dass das Europäische Parlament den Weg über den IStGH unterstützt hat, und das zweite Mal, dass es zudem einen EU-Ansatz empfohlen hat, was auf eine Etablierung dieses Konzepts und eine solide Grundlage für künftige Maßnahmen hindeutet.
Der vollständige Wortlaut der Entschließung aus dem Bericht besagt, dass das Parlament: „die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu ermutigt, die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen im Rahmen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs voranzutreiben, und die Kommission auffordert, die Relevanz des Ökozids für das EU-Recht und die EU-Diplomatie zu untersuchen; die EU und die Mitgliedstaaten auffordert, mutige Initiativen zu ergreifen, um die Straflosigkeit von Umweltverbrechen auf globaler Ebene zu bekämpfen“.