
Zusammenfassung
Ein neues Rechtsgutachten von Dr. Stephan Sina im Auftrag von Stop Ökozid Deutschland legt dar, wie Deutschland die überarbeitete EU-Umweltkriminalitätsrichtlinie in nationales Recht umsetzen könnte - mit Fokus auf schwere Umweltschäden, die mit Ökozid vergleichbar sind.
Die im April 2024 verabschiedete Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre Bestimmungen bis zum 21. Mai 2026 umzusetzen.
Der Bericht mit dem Titel "Die Umsetzung der 'Ökozid'-Regelung der überarbeiteten Umweltstrafrechts-Richtlinie in deutsches Recht" ist die erste ihrer Art in Europa, die konkrete rechtliche Wege zur Umsetzung der "qualifizierten Straftat"-Bestimmung der Richtlinie aufzeigt. Diese Bestimmung zielt auf die Zerstörung oder irreversible Schädigung von Ökosystemen, geschützten Lebensräumen oder der Qualität von Luft, Boden und Wasser ab - Schäden, die durch ihr Ausmaß, ihre Schwere und ihre langfristigen Auswirkungen definiert sind.
Dr. Sina ordnet die Bestimmung der Richtlinie über die qualifizierte Straftat auch in einen breiteren internationalen Kontext ein und stellt fest, dass sie mit der 2021 Definition des unabhängigen Expertengremiums für die rechtliche Definition von Ökozid beeinflusst wurde..
In dem Rechtsgutachten werden zwei wesentliche gesetzgeberische Ansätze aufgezeigt:
Ergebnisorientiert: Änderung von § 330 des deutschen Strafgesetzbuchs, um die Zerstörung von Ökosystemen als schweres Umweltdelikt einzustufen.
Risikobasiert: Einführung eines neuen eigenständigen Straftatbestands des Ökozids, der sich an der ausgehenden Gefahr und nicht am Ergebnis orientiert – wodurch ein wesentlich stärkerer Schutz gewährleistet wird.
Dr. Sina empfiehlt zudem eine strengere Rechenschaftspflicht für Unternehmen. Der Bericht schlägt vor, dass Unternehmen, deren Handlungen einem Ökozid gleichkommen, mit Geldstrafen belegt werden sollten, die im Verhältnis zu ihrem weltweiten Umsatz stehen – möglicherweise bis zu 10 %.
Darüber hinaus hebt das Gutachten entscheidende Schnittstellen zum deutschen Genehmigungsrecht hervor und empfiehlt eine Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen genehmigte Tätigkeiten strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie erhebliche Umweltschäden verursachen oder gegen wesentliche rechtliche Schutzvorkehrungen verstoßen.
Lesen Sie das vollständige Rechtsgutachten: „Die Umsetzung der ‚Ökozid‘-Regelung der überarbeiteten Umweltstrafrechtsrichtlinie in deutsches Recht“, verfasst von Dr. Stephan Sina und veröffentlicht vom Ecologic Institute hier
Dr. Hermann E. Ott, Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen und Gründungsdirektor von ClientEarth Deutschland, sagte:
„Dieses Rechtsgutachten treibt die Verankerung des ‚Ökozid-Konzepts‘ im deutschen Recht voran. Die neue Bundesregierung hat die Chance, für ganz Europa ein Beispiel dafür zu geben, wie Natur und Umwelt vor schwerwiegender Zerstörung geschützt werden können.“