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UN-Menschenrechtsbeauftragter: „Gesetze zum Ökozid werden die Rechenschaftspflicht für Umweltschäden stärken.“
In einer Rede auf der vom UCLA Law Promise Institute Europe organisierten Konferenz „Promise of International Law in the Face of Ecological Crises“ in Amsterdam bekräftigte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, seine Unterstützung dafür, das Verbrechen des Ökozids in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu überführen. In seiner weitreichenden Rede forderte der Hohe Kommissar, Umweltverbrechen gleichrangig mit den Auswirkungen anderer Gräueltaten auf den Menschen zu behandeln, und dass Staaten das Strafrecht „umfassender“ als Instrument einsetzen sollten, um ihre Umweltgesetze und -politik mit ihren Menschenrechtsverpflichtungen in Einklang zu bringen.

Zusammenfassung:

Die vollständige Abschrift der Rede des UN-Hochkommissars können Sie hier lesen hiernachlesen.