Das Klima- und Resilienzgesetz wurde verabschiedet; es sieht unter anderem Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für Straftaten im Zusammenhang mit „Ökozid“ (Art. 231-3) sowie die Verpflichtung der Regierung vor, über die Fortschritte bei der Einstufung von Ökozid als internationales Verbrechen zu berichten (Art. 296).