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DRK: Gesetzentwurf zum nationalen Ökozid im Parlament eingebracht
Senator Cédric Ngindu Biduaya aus der Demokratischen Republik Kongo hat im nationalen Parlament offiziell einen Gesetzentwurf eingereicht, der darauf abzielt, Ökozid als Straftatbestand im Landesrecht zu verankern. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des rechtlichen Schutzes der Ökosysteme im ganzen Land und im Kongobecken.
DRK: Gesetzentwurf zum nationalen Ökozid im Parlament eingebracht

Senator Cédric Ngindu Biduaya aus der Demokratischen Republik Kongo hat im nationalen Parlament offiziell einen Gesetzentwurf eingereicht, der darauf abzielt, Ökozid als Straftatbestand im innerstaatlichen Recht zu verankern. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des rechtlichen Schutzes der Ökosysteme im ganzen Land und im Kongobecken.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Gesetzes Nr. 15/022 (31. Dezember 2015) vor, um den Begriff „Ökozid“ als eigenständigen Straftatbestand in das kongolesische Strafgesetzbuch aufzunehmen, der sowohl in Friedenszeiten als auch in Situationen bewaffneter Konflikte Anwendung findet. Der Gesetzentwurf definiert Ökozid als rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Handlungen schwere und entweder weitreichende oder langfristige Schäden an der Umwelt verursachen.

Der Gesetzentwurf stützt sich auf die Definition des Begriffs „Ökozid“, die von einer unabhängigen Expertengruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz von Philippe Sands und Dior Fall Sow entwickelt und im Juni 2021 veröffentlicht wurde, und orientiert sich eng am Wortlaut des Änderungsvorschlags zum Römischen Statut, den Vanuatu, Fidschi und Samoa im Jahr 2024 beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht haben, wodurch die Kohärenz zwischen der innerstaatlichen Gesetzgebung und den sich weiterentwickelnden internationalen Rechtsnormen gewährleistet wird.

Die Demokratische Republik Kongo hat sich zu einem führenden Verfechter der Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen entwickelt. Nachdem sie 2024 auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP16) als erstes afrikanisches Land die Initiative öffentlich unterstützt hatte, hat die DR Kongo ihren Standpunkt auf wichtigen internationalen Foren, darunter der Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs, der 30. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP30) in Belém und der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2025, stets bekräftigt.

Diese Gesetzesinitiative sendet ein starkes Signal an Afrika und die internationale Gemeinschaft. Mit dem Schritt, Ökozid als Straftatbestand in ihrem nationalen Strafgesetzbuch zu verankern, bekräftigt die DR Kongo ihre strategische Verantwortung als Land, das einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet – als Heimat des zweitgrößten tropischen Regenwaldes der Welt und einer der weltweit wichtigsten Kohlenstoffsenken.

Der Gesetzentwurf festigt die Stellung des Landes als rechtlicher und politischer Bezugspunkt in Afrika im Bereich des Ökozidrechts und stärkt zugleich seine Fähigkeit, seine Bevölkerung, seine natürlichen Ressourcen und seine ökologische Integrität vor den schwerwiegendsten Formen der Umweltzerstörung zu schützen.

Senator Cédric Ngindu Biduaya sagte:

„Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, einen klaren und stabilen Rechtsrahmen zu schaffen, der Wirtschaftsakteure unterstützt, die sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen einsetzen, und gleichzeitig klare Grenzen gegenüber den schwerwiegendsten Formen von Umweltschäden zieht. Er trägt zum Schutz der Gemeinden bei, schafft Rechtssicherheit für verantwortungsbewusste Unternehmen und stärkt die Fähigkeit des Staates, irreversible Schäden an Ökosystemen zu verhindern.“

Patricia Willocq, diplomatische Direktorin für Afrika und die frankophonen Länder bei Stop Ecocide International, sagte :

„Mit dem Vorschlag, Ökozid als innerstaatlichen Straftatbestand einzuführen, zielt dieser Gesetzentwurf darauf ab, eine erhebliche Lücke in der Rechenschaftspflicht für die schwerwiegendsten Formen der Umweltzerstörung zu schließen. Im Falle seiner Verabschiedung würde dies ermöglichen, großflächige Schäden an Ökosystemen nach kongolesischem Strafrecht zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, während gleichzeitig die nationale Gesetzgebung an die zunehmenden internationalen Bemühungen angepasst würde, Ökozid als internationales Verbrechen anzuerkennen.“

Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfs ist noch nicht öffentlich zugänglich und wird zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.

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